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Muss ich meinen Zählerstand übermitteln?
Es kann sein, dass Ihr Netzbetreiber sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um zum Anbieterwechsel oder zur Abrechnung einen Zählerstand zu ermitteln. Zur Sicherheit sollten Sie sich diesen für Ihre Unterlagen notieren.
Bei Ihrer Bestellung oder Kündigung Ihres aktuellen Energieversorgers über uns halten wir diesen auch gerne für Sie fest. Ansonsten erfolgt die Ablesung des Zählerstands wie gewohnt.
Für Ihre Jahresabrechnung benötigen wir einmal im Jahr Ihre Verbrauchsdaten. Ihr Netzbetreiber sollte dazu Ihre Verbrauchsdaten erfassen. Sollte dieser nicht auf Sie zukommen, oder wenn Sie Ihren Zählerstand online übermitteln wollen, können Sie das gerne hier tun.