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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Sie haben im Falle einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem aktuellen Energieversorger – auch wenn Sie vertraglich längerfristig gebunden sind!
Dabei sind folgende Fristen zu beachten:
- Ihr Versorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informieren.
- Oft sind Preisanpassungen zum 1. eines Monats wirksam.
- Am Besten, Sie kontaktieren uns in dem Fall sofort telefonisch oder reichen Ihren Auftrag per Internet ein.
- Wir empfehlen in jedem Fall, eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.