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Muss ich bei meinem aktuellen Versorger kündigen?
Auf Wunsch erledigen wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Energieversorger für Sie!
Wenn Sie nicht vertraglich gebunden sind
...und Ihre Daten bis zwei Tage vor Monatsende vollständig und korrekt bei uns vorliegen, können wir uns umgehend um Ihren Wechsel kümmern. Im Folgemonat hat Ihr Altlieferant, wie vom Gesetzgeber geregelt, Zeit, uns Ihren Wechsel zu bestätigen. Zum 1. des übernächsten Monats startet dann Ihre Belieferung durch Knauber Strom.
Wenn Sie vertraglich gebunden sind
...dann können wir möglicherweise auch bereits Ihren Wechsel vorbereiten. Oder Sie kontaktieren uns, sobald ein Wechsel möglich ist. – Sprechen Sie uns einfach an. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Altversorger Gebrauch machen
...dann sollten wir gemeinsam auf die Einhaltung der Fristen achten, da die Sonderkündigungsfristen in der Regel recht kurz sind:
- Ihr Versorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informieren.
- Meistens sind Preisanpassungen zum 1. eines Monats wirksam.
- Am Besten, Sie kontaktieren uns in dem Fall sofort telefonisch oder reichen Ihren Auftrag per Internet ein.
- Wir empfehlen in jedem Fall, eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.