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Sperrzeit
Die Sperrzeit für Wärmepumpen erlaubt es dem Netzbetreiber, die energiebetriebene Heizung für einen gewissen Zeitraum komplett vom Stromnetz zu nehmen. Dies dient der Entlastung des Stromnetzes zu Verbrauchsspitzenzeiten und zur Regulierung genutzt. Bis zu drei Mal täglich dürfen die Netzbetreiber die Wärmepumpen für maximal zwei Stunden vom Netz nehmen. Dafür erhält der Kunde eine vergünstigte Konzessionsabgabe. Die Gefahr, dass die Wohnung auskühlt, besteht dabei nicht, da die Heizung durch den Nachlauf weiter betrieben wird und die Zeitspanne ohne Belieferung in der Regel ohne Probleme überbrücken kann.