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EEG
Erneuerbare Energien Gesetz. Mit diesem Gesetz soll der Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Das EEG regelt unter anderem die Höhe der Einspeisevergütungen für Strom, der aus erneuerbaren Energien produziert wird – z. B. aus Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas oder Windkraft.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz des Gesetzes ist der Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien. Die Betreiber haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz sowie auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des zur Einspeisung angebotenen regenerativen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. Droht eine Überlastung der Netze, greifen die Regeln zum Einspeisemanagement, wonach einzelne Anlagen gegen Entschädigung abgeregelt werden können.